DaZ033 Gestrandet in Köln

Toni erklärt was an besonderer Zweckbindung so schön ist.

Kurz und schlicht und daher so schön:

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

§ 31 Besondere Zweckbindung
Personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, dürfen nur für diese Zwecke verwendet werden.

 

Jetzt auch auf YouTube.

Schreibe einen Kommentar