DaZ095 DSGVO Erwägungsgrund 11

58 Worte zu Rechten und Pflichten mit einheitlichen Sanktionen in einem Satz

(11) Ein unionsweiter wirksamer Schutz personenbezogener Daten erfordert die Stärkung und präzise Festlegung der Rechte der betroffenen Personen sowie eine Verschärfung der Verpflichtungen für diejenigen, die personenbezogene Daten verarbeiten und darüber entscheiden, ebenso wie — in den Mitgliedstaaten — gleiche Befugnisse bei der Überwachung und Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten sowie gleiche Sanktionen im Falle ihrer Verletzung.

Brief Summary

In dieser Folge behandeln wir den Erwägungsgrund 11 der DSGVO, der die Rechte der Betroffenen, Verpflichtungen der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter sowie Sanktionen bei Verstößen festlegt. Es gibt eine einheitliche Festlegung von Datenschutzrechten und klare Pflichten für Datenverarbeiter. Vielen Dank fürs Zuhören. Tschüss!

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