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Das Standard-Datenschutzmodell – der Weg vom Recht zur Technik
Patrick und Jack besprechen den ersten teil des Standard Datenschutzmodells (SDM).
Die Version 2.0 des SDM hat eine übersichtliche Struktur:
– Kap. A: Beschreibung des SDM
– Kap. B: Anforderungen der DS-GVO
– Kap. C: Systematisierung der Anforderungen der DS-GVO durch die Gewährleistungsziele
– Kap. D: Praktische Umsetzung
– Kap. E: Organisatorische Rahmenbedingungen
Erklärt werden:
· Datenminimierung
· Verfügbarkeit,
· Integrität,
· Vertraulichkeit,
· Nichtverkettung,
· Transparenz und
· Intervenierbarkeit
bevor es in die lange Liste der zentralen datenschutzrechtlichen Anforderungen aus der DS-GVO geht.
Der erste Teil endet mit Kapitel B3 Umsetzung aufsichtsbehördlicher Anordnungen.
Freut euch auf Kapitel C im nächsten Teil.
Kapitel im Podcast
- Patrick und Jack
- SDM – Das Standard Datenschutzmodell
- Teil A: Beschreibung des SDM
- A2 Anwendungsbereich des SDM
- A3 Struktur des SDM
- A4 Funktion der Gewährleistungsziele des SDM
- Datenminimierung
- Verfügbarkeit
- Integrität
- Vertraulichkeit
- Nichtverkettung
- Transparenz
- Intervenierbarkeit
- Teil B: Anforderungen der DS-GVO
- B1 Zentrale datenschutzrechtliche Anforderungen der DS-GVO
- B1.3 Datenminimierung
- B1.4 Richtigkeit
- B1.5 Speicherbegrenzung
- B1.8 Rechenschafts- und Nachweisfähigkeit
- B1.14 Datenübertragbarkeit
- B1.15 Eingriffsmöglichkeit in Prozesse automatisierter Entscheidungen
- B1.19 Belastbarkeit
- B1.20 Wiederherstellbarkeit
- B1.22 Behebung und Abmilderung von Datenschutzverletzungen
- B1.23 Angemessene Überwachung der Verarbeitung
- B2 Einwilligungsmanagement
- B3 Umsetzung aufsichtsbehördlicher Anordnungen